Was ist bei der Einreise nach Kenia zu beachten?
Besucher aus der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen seit dem 1.1.2024 für die Einreise eine Kenya Electronic Travel Authorisation eTA. Diese sollte vor der Einreise nach Kenia erworben werden. Bislang war für die Einreise nach Kenia noch ein E-Visum erforderlich. Wer über ein noch gültiges E-Visum verfügt, kann damit auch nach dem 31.12.2023 einreisen. Kinder unter 16 Jahren sind jedoch im E-Visum nicht ersichtlich. Für sie ist deshalb eine eTA zu beantragen.
Bitte beachten Sie: Wir aktualisieren diesen Beitrag laufend. Allerdings können sich Einreisebestimmungen sehr kurzfristig ändern. Achten Sie daher laufend auf die Entwicklungen in Kenia.
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Die Kenya Electronic Travel Authorisation
Seit Einführung der elektronischen Einreisegenehmigung „eTA“ ist kein Visum zur Einreise nach Kenia mehr erforderlich. Die Genehmigung muss mindestens 72 Stunden und höchsten drei Monate vor der Einreise online bei der Kenianischen Einwanderungbehörde beantragt werden. Es wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen, damit noch Zeit für eventuelle Korrekturen ist.
Fakten zum Kenia eTA
- Die Kosten belaufen sich auf ca. 34 USD.
- Für die Beantragung zu touristischen Zwecken sind u.a. die Hotelbuchung und Rück- oder Weiterreisetickets hochzuladen.
- Bei der Einreise aus einem Gelbfieber-Infektionsgebiet wird darüber hinaus der Nachweis einer Gelbfieberimpfung benötigt.
- Für den Antrag sollten Sie zudem eine Kopie des Reisepasses (keine vorläufigen Papiere) zur Hand haben. Das Dokument muss noch mindestens 6 Monate über die geplante Einreise hinaus gültig sein und eine leere Seite für die Stempel enthalten.
- Für Minderjährige, die mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, ist eine Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten bzw. des nicht mitreisenden Elternteils erforderlich. Außerdem müssen die Geburtsurkunde des Minderjährigen sowie eine Kopie des Personaldokumentes des Sorgeberechtigten vorgewiesen werden.
Einreisende mit grippeähnlichen Symptomen müssen das Formular „Travel Health Surveillance Form“ vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Sie müssen sich außerdem kostenpflichtigen Tests, zunächst einem Antigen-Schnelltest, bei positivem Ergebnis einem PCR-Test unterziehen.
Auswirkung auf das East Africa Tourist Visa
Kenia, Uganda und Ruanda bieten seit vielen Jahren gemeinsam ein East Africa Tourist Visa an, das zur Einreise in alle drei Länder berechtigt. Es muss bei dem Land beantragt werden, in das zuerst eingereist wird. Die Gebühr beträgt ca. 100 US-Dollar. Seit 1.1.2024 stellt Kenia kein Visum mehr aus, das heißt wer zuerst in Kenia einreist, muss die eTA für Kenia sowie ein Visum für Ruanda und/oder Uganda beantragen.
Uganda und Ruanda stellen das East Africa Tourist Visum weiterhin aus. Wer zuerst in Uganda oder Ruanda eingereist ist, kann dieses Visum auch für die Weitereise nach Kenia nutzen. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass an der kenianischen Grenze zudem die kenianische eTA verlangt wird. Nach Auskunft der kenianischen Botschaft wird derzeit an einer klaren Regelung gearbeitet.
Informationen zur Einreise nach Kenia für Deutsche
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie bei der kenianischen Botschaft in Berlin.
Informationen zur Einreise nach Kenia für Schweizer
Schweizer Staatsangehörige finden weitere Informationen auf der Internetseite der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Bundesamt für Gesundheit sowie bei der kenianischen Botschaft in Bern.
Informationen zur Einreise nach Kenia für Österreicher
Österreichische Staatsangehörige finden weitere Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten sowie auch bei der Botschaft der Republik Kenia in Wien.
Christina Bauer
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